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Gesetzentwurf zur sexuellen Orientierung

deaIn den vergangenen Wochen hat Gesundheitsminister Jens Spahn den Entwurf des Sexuelle-Orientierung-und-geschlechtliche-Identität-Schutz-Gesetzes erarbeitet lassen. Dieser Gesetzentwuf ist umstritten. Die Deutsche Evangelische Allianz, die zur offiziellen Verbände-Anhörung des Bundesgesundheitsministeriums eingeladen worden war, hat eine Stellungnahme erarbeitet und um Gebet in diesem Anliegen gebeten. Beides möchten wir gerne unterstützen und weitergeben.

Ekkehart Vetter, 1. Vorsitzender, der Evangelischen Allianz, und Dr. Reinhardt Schink, Generalsekretär schrieben dazu:

In den vergangenen Wochen hat Gesundheitsminister Jens Spahn den Entwurf des Sexuelle-Orientierung-und-geschlechtliche-Identität-Schutz-Gesetzes erarbeitet lassen.
Dahinter steht das Anliegen, dass Menschen nicht gegen ihren Willen eine Therapie aufgezwungen wird, in der sie Homosexualität als Krankheit behandeln lassen müssen. Dieses Anliegen unterstützen wir, da es niemandem zusteht, einen anderen gegen seinen Willen zu therapieren oder – was noch schlimmer ist – durch zweifelhafte Maßnahmen zu behandeln.
Zugleich lässt sich feststellen, dass bei vielen Menschen, die sexuelle Orientierung im Fluss ist, und dass Menschen in ihrer spezifischen Situation Hilfe zur Klärung oder Veränderung suchen. Diesen Menschen wollen wir zur Seite stehen, damit sie eine kompetente Begleitung bekommen können.

Wir sind dankbar, dass wir zur offiziellen Verbände-Anhörung des Bundesgesundheitsministeriums eingeladen wurden. In einer schriftlichen Stellungnahme und im mündlichen Austausch konnten wir darlegen, wo der vorgelegte Gesetzesentwurf nach unserem Eindruck seinem eigentlichen  Anliegen nicht gerecht wird. Wir sehen die Gefahr, dass der Entwurf durch viele ungeklärte Rechtsbegriffe zu einer Einschränkung von Therapie- und Religionsfreiheit oder schlimmstenfalls zu einer Kriminalisierung von Eltern, Seelsorgern oder auch Pädagogen führen kann.

Unsere Stellungnahme und den Gesetzentwurf fügen wir an. Am Gesetzestext wird nun weitergearbeitet. Am 12.12.2019 soll der überarbeitete Entwurf zur Beratung dem Bundeskabinett, danach den Ländern und anschließend dem Bundestag vorgelegt werden.

Wir bitten Euch / Sie, für den weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zu beten. Konkrete Gebetsanliegen sind:

Der Dank, dass wir zur Verbände-Anhörung eingeladen wurden und so die Möglichkeit hatten, eine fundierte Stellungnahme einbringen zu können, und dass dies in einer sehr konstruktiven Atmosphäre erfolgt ist.

Die Bitte,

  • dass Menschen in ihrer sexuellen Orientierung vor Zwang und Entmündigung geschützt werden.
  • dass diejenigen auch künftig Hilfe finden können, die diese Hilfe wünschen.
  • dass ein Gesetz formuliert wird, welches der Komplexität der Thematik angemessen ist, und sachlich ausgewogen die Therapiefreiheit berücksichtigt.
  • dass die Religionsfreiheit gewahrt bleibt, und christliche Überzeugungen weiter öffentlich vertreten werden dürfen.
  • dass das Gesetz Klarheiten schafft und nicht zu neuen Verunsicherungen oder gar fälschlichen Kriminalisierungen führt.

Vielen Dank für die Gebetsunterstützung!