Scroll Top

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen für Reisen (Wochenenden/Freizeiten/Seminare/Konferenzen)
des CE e.V.

  1. Allgemeines, Anmeldung, Vertragsabschluss

Träger der veröffentlichten Reisen ist der CE e.V., Birgittenstr. 22, 86747 Maihingen.

Den Reisen/Freizeiten/Seminare des Trägers können sich grundsätzlich alle anschließen, sofern für das jeweilige Programm keine Teilnahmebeschränkung nach Alter oder Geschlecht angegeben ist. Wenn bei Reisen/Freizeiten/Seminaren Selbstversorgung vorgesehen ist, wird von den Teilnehmenden die Mithilfe bei den Küchenarbeiten erwartet.
Unverheiratete Paare können auf den Reisen des Trägers nicht gemeinsam untergebracht werden.
Bei Jugendreisen wird von den Teilnehmern die Bereitschaft erwartet, sich in eine Reisegruppe einzuordnen, beispielsweise an gemeinsamen Veranstaltungen und Ausflügen teilzunehmen. Die Reiseleitung hat das Recht, Teilnehmer aus disziplinarischen Gründen von der Reise auszuschließen. Die Kosten für den Rücktransport gehen in diesem Fall zu Lasten des Teilnehmers.
Die Anmeldung muss auf den Anmeldevordrucken des Trägers oder über die Internetseite des Trägers www.erneuerung.de erfolgen.
Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von einem Erziehungsberechtigten zu bestätigen. Der Teilnahmevertrag ist zustande gekommen, wenn die Anmeldung durch den Träger schriftlich oder per Mail explizit bestätigt worden ist, die Eingangsbestätigungsmail bei Onlineanmeldungen entspricht nicht einer Anmeldebestätigung, es sei denn die Mail beinhaltet explizit in ihrem Betreff das Wort: „Anmeldebestätigung“. Maßgeblich für den Inhalt des Teilnahmevertrages sind allein die Reiseausschreibung, diese Teilnahmebedingungen und die schriftliche Reisebestätigung. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam, solange sie nicht vom Träger schriftlich bestätigt worden sind. Für die Abgabe der Anmeldung gilt das Datum des Poststempels.
Die übermittelten personenbezogenen Daten werden gemäß der gesetzlichen Vorgaben (Datenschutzgrundverordnung) gespeichert. Der Teilnehmer stimmt der Datenschutzerklärung des Trägers zu. Diese ist unter https://www.erneuerung.de/datenschutz/ einsehbar.

  1. Zahlungsbedingungen

Wenn nicht anders angegeben verstehen sich alle Preise pro Person (inkl. MwSt.). Als Reise-/Freizeit-/Seminarpreis gilt der in der Ausschreibung genannte Betrag ohne individuelle Änderungen (z.B. eine Verkürzung der Reisedauer) und ohne Abzug von Geschwisterrabatt oder Zuschüssen, die nur bei Teilnahme in Anspruch genommen werden können.

  1. a) Der Teilnahmepreis ist vier Wochen vor Beginn der Reise/des Seminars fällig. Der Träger behält sich vor, im Einzelfall nach Versand der Teilnahmebestätigung, die als Rechnung gilt, eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zu fordern.
    b) Eventuelle Kosten durch Nichteinlösung der Lastschrift gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers.
  2. Rücktritt des Teilnehmers, Umbuchung, Ersatz

Der Teilnehmer kann jederzeit vor Beginn der Reise zurücktreten. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung (per Post oder Email) beim Träger. Tritt der Teilnehmer vom Reisevertrag zurück oder tritt er ohne vom Reisevertrag zurückzutreten die Reise nicht an, kann der Träger eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen verlangen. Der Träger kann auch einen pauschalierten Ersatzanspruch geltend machen, dieser beträgt: Bei einem Rücktritt zwischen dem 42. und 22. Tag vor der Reise 20% des Reisepreises, zwischen dem 21. Tag und dem Beginn der Reise 50% des Reisepreises. Zuschüsse, die im Falle der Teilnahme an der Reise geleistet worden wären, werden bei der Berechnung des pauschalierten Ersatzanspruches nicht einberechnet. Der Träger behält sich vor, im Einzelfall einen höheren Schaden nachzuweisen, wenn z.B. Unterkunft oder Reisekosten nicht mehr storniert werden können. Ebenso hat der Teilnehmer das Recht, einen niedrigeren Schaden nachzuweisen. Tritt der Teilnehmer mehr als 42 Tage vor dem Reisebeginn zurück oder lässt er sich mit Zustimmung des Trägers durch eine vom Teilnehmer benannte geeignete Ersatzperson vertreten, so wird lediglich eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 20 € erhoben, bei Mehrfachanmeldungen zuzüglich 5 € je weiterer Person. Das gleiche gilt, wenn der Teilnehmer mit Zustimmung des Trägers an einer anderen Reise teilnimmt.

Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.

  1. Rücktritt durch den Träger der Reise

Wird, sofern im Einzelfall nicht anders angegeben, die angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist der Träger berechtigt, die Reise/das Seminar/ die Konferenz bis zu vier Wochen vor Reisebeginn abzusagen. Den eingezahlten Reisepreis erhält der Teilnehmer in voller Höhe unverzüglich zurück. Weitere Ansprüche entstehen nicht.

  1. Haftung, Sonstiges

Der Träger haftet als Veranstalter von Reisen / Seminaren / Freizeiten / Konferenzen für die
1. gewissenhafte Reisevorbereitung
2. sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
3. Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen
4. ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen entsprechend der Ortsüblichkeiten des jeweiligen Ziellandes und Ortes; soweit die Ortsüblichkeit maßgebend ist, ist dies in der Reisebeschreibung oder durch besondere Hinweise ausdrücklich hervorgehoben.

Der Träger haftet nicht für Schäden am Privateigentum der Teilnehmer, wie Kleidung, Fotoausrüstung, usw.
Für ein Verschulden der bei der Durchführung der Reise in Anspruch genommenen Beförderungsunternehmen haftet der Träger dem Grunde und der Höhe nach nur gemäß der behördlich genehmigten nationalen und internationalen Vorschriften sowie im Rahmen der Beförderungsbedingungen dieser Unternehmen. Eine Haftung für Verzögerungsschäden ist hierbei ausgeschlossen.
Bei Kinder- und Jugendreisen/Jugendwochenenden können auch minderjährige Jugendleiter dem Leitungsteam angehören. Diese stehen unter der Aufsicht qualifizierter volljähriger Leiter.
Bei Kinder- und Jugendreisen ins Ausland wird vom Träger für alle Teilnehmer bis einschließlich 17 Jahren eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen, die neben dem Arztbesuch aufgrund einer akuten Erkrankung oder eines Unfalls auch den medizinisch notwendigen Rücktransport sowie die Rückführung im Todesfall beinhaltet. Bei allen anderen Reisen kann der jeweiligen Aufstellung der Leistungen entnommen werden, ob eine solche Versicherung Bestandteil ist.
Sind Personenfahrten Leistungsbestandteil der Reise, so wird für Pkw über sechs Sitzplätze ein Entgelt maximal in der Höhe der Betriebskosten des Kfz abgerechnet.
Der Träger behält sich bei Kinder- und Jugendreisen vor, aus pädagogischen Gründen die Handynutzung einzuschränken oder die Geräte vorübergehend einzubehalten.
Der Teilnehmer willigt in die Aufnahme von Fotos und Filmen während der Reise ein und gestattet auch die Nutzung dieser sowie der von ihm überlassenen Medien auf den Webseiten und anderen Veröffentlichungen des Trägers. Falls dies unerwünscht ist, hat der Teilnehmer dies auf der Anmeldung zu vermerken.

  1. Haftungsbegrenzung

Die Haftung des Trägers – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist der Höhe nach beschränkt auf den dreifachen Reisepreis,
1. soweit ein Schaden des Reiseteilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
2. soweit der Träger für einen dem Reiseteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die Haftung des Trägers ist beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls beschränkt ist.

  1. Haftung der Erziehungsberechtigten bei Winterreisen

Bei minderjährigen Teilnehmern verpflichten sich die Erziehungsberechtigten, das Skimaterial der Kinder vor Beginn der Skireise zu überholen bzw. dem Alter anpassen zu lassen. Die Bindung muss neu eingestellt sein. Bei Schadensfällen, die durch mangelhafte Ausrüstung entstehen, haften die Erziehungsberechtigten für alle entstandenen Kosten.

  1. Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln

Für Familien mit Kindern. Bei der Vermittlung von Zuschüssen ist der Träger auf Anfrage behilflich.

  1. Gültigkeit

Sämtliche Angaben über Leistungen, Programm, Termin, Abreisezeiten, Preise und Reisebedingungen entsprechen dem Stand der Drucklegung des Angebotes. Änderungen der Leistungen und Preise bleiben ausdrücklich vorbehalten. Nur schriftlich getroffene Absprachen sind wirksam.

11. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.

12. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Trägers: CE e.V., Birgittenstr. 22, 86747 Maihingen